Buchrezension
Krüger, Matthias (Hrsg.): Stalking als Straftatbestand
Krüger, Matthias (Hrsg.): Stalking als Straftatbestand, Strafrecht in Forschung und Praxis, Bd. 105, Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2007, 246 Seiten, 48 EUR
ISBN: 978-3-8300-3056-0
Das Buch befasst sich in drei Teilen mit dem Straftatbestand des Stalking. Im ersten Abschnitt trägt der Autor Müller (ein Polizeikommissar z. A.) Grundbegriffe des Phänomens zusammen und beschreibt u.a. die Tätertypen und Begehungsweisen. Weiterhin untersucht er die vor Einführung des § 238 StGB bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, Stalkinghandlungen zu sanktionieren, und zwar neben denen des Strafrechts auch die zivil- und polizeirechtlichen. Er widmet sich auch der Problematik psychisch auffälliger Stalker. Die Frage nach der Notwendigkeit eines eigenen Straftatbestands beantwortet er im Ergebnis positiv, insbesondere auch aufgrund der Signal- und Präventionswirkung.
Im zweiten Teil klopft der Herausgeber (Dozent für Strafrecht) den Straftatbestand als solchen ab. Er untersucht die Entstehungsgeschichte - auch im Vergleich mit der österreichischen Regelung des § 107a öStGB - und das geschützte Rechtsgut. Einzelne Stalkinghandlungen werden beleuchtet und auf die strafrechtliche Relevanz geprüft. Dabei gleicht der Autor die jeweiligen Argumente der wissenschaftlichen und politischen Diskussion mit den gefundenen Lösungen ab. Insbesondere stellt er die Frage, wie der Straftatbestand gefasst sein sollte, vor allem im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot. Im Ergebnis hält der Verfasser eine strafrechtliche Regelung für erforderlich, aber gesetzeshandwerklich misslungen.
Im dritten Teil sind einige Gesetzesmaterialien abgedruckt.
Für die Praxis ist die Einordnung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragraphen hilfreich, möglicherweise erleichtert das Buch auch nichtjuristischen BeraterInnen den Einstieg in die Thematik. Allerdings überwiegt die juristisch-wissenschaftliche Bearbeitung des Themas, so dass ein Kurz-Leitfaden nicht erwartet werden sollte.
Dorothea Hecht
Koordinatorin
05.12.07
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