Arbeitsbereiche

Recht

Unser Ziel ist es, den Schutz Gewalt betroffener Frauen zu verbessern und eine zusätzliche Gefährdung oder Belastung zu vermeiden. Deshalb arbeiten wir daran, Interventionsabläufe zu optimieren, indem wir Defizite im System analysieren und eng mit allen beteiligten Stellen zusammenarbeiten.

Um die Rechtslage zu verbessern, strengen wir notwendige Gesetzesänderungen an und überprüfen Gesetzesvorhaben darauf, ob sie den Aspekt häusliche Gewalt ausreichend berücksichtigen. Dabei bündeln wir das Fachwissen aus der Praxis und geben es in Form von Stellungnahmen und Sachverständigenmeinungen an die gesetzgebenden Institutionen weiter.

Das Gewaltschutzgesetz, entstanden aus einem Gesetzesvorschlag von BIG e.V., stellt einen Meilenstein für den Rechtsschutz bei häuslicher Gewalt dar. Wir arbeiten daran, dass dieser Schutz auch weiterhin kontinuierlich ausgebaut wird.

Informationsmaterialien und Fortbildungen für Richter/-innen und Amts/-Staatsanwaltschaft sollen eine Bagatellisierung des Sachverhalts häusliche Gewalt verhindern helfen und die Berufsgruppen dabei unterstützen, die Gesetzesanwendung sensibel zu handhaben.

Nicht zuletzt stellen wir für Gewalt betroffene Frauen Informationen über die aktuelle Gesetzeslage und ihre juristischen Möglichkeiten bereit und bieten in konkreten Konfliktfällen eine Vermittlung bzw. Begutachtung an.

Bereichskoordinatorin: Wiebke Wildvang