Bundestagung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt anlässlich des Inkrafttretens des FamFG
Am 3. und 4. September hat in Berlin eine große Bundestagung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt stattgefunden
Frau Senatorin von der Aue (Justiz) betonte in ihrem Grußwort, dass interdisziplinäre Zusammenarbeit die Kenntnis der Arbeitsweise und Probleme der jeweils anderen Fachleute voraussetzt und eine hohe fachliche Qualifikation der Beteiligten erforderlich sei. Herr Senator Prof. Dr. Zöllner (Bildung, Wissenschaft und Forschung) sprach von einer Verantwortungsgemeinschaft der Verfahrensbeteiligten. In einer Trennungssituation brauche es kind- und elterngerechte Lösungen. Frau Schmid (Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin) verwies auf die Rolle der Anwaltschaft, die einerseits Parteivertreter sind, andererseits eine hohe Steuerungsfunktion übernehmen können. Sie merkte an, dass die Frage der Mediation und deren Finanzierung noch konzeptionell erarbeitet werden müsse.
In ihrem Referat stellte Frau Dr. Grundmann (BMJ) die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – § 1666 BGB“ vor und verwies auf den Abschlussbericht. Sie richtete ein großes Augenmerk auf das Thema Fortbildung der FamilienrichterInnen und betonte, dass hier noch Handlungsbedarf bestünde, der durch gesetzliche Regelungen und Anreize für die Teilnahme an Fortbildungen bedient werden könne.
Herr Wagner (BMJ) gab einen umfassenden Überblick über die Neuregelungen des FamFG und gab zu bedenken, dass Beschleunigung nicht automatisch „schnelle Entscheidung“ bedeuten muss, dass Hinwirken auf Einvernehmen nicht „quälendes Einwirken auf Familien“ heißen darf und dass die Anordnung einer Beratung nicht von der Pflicht zu einer richterlichen Entscheidung befreit. Auf Nachfrage gab er die Einschätzung ab, dass sich die Bewilligungspraxis von Verfahrenskostenhilfe nicht wesentlich ändern würde.
Herr Prof. Dr. Dr. Wiesner hat in seinem Vortrag die Rolle des aktiven Jugendamts beleuchtet und dabei deren Auftrag an Mitwirkung im Verfahren, Kooperationsbereitschaft, Kenntnis und Bereitstellung eines Beratungsangebots und Fortbildungsmaßnahmen herausgearbeitet. Er räumte dabei auch die Schwierigkeit der Umsetzung all dieser Anforderungen ein, die sich einerseits aus dem Gesetz, andererseits aber auch aus den tatsächlichen Gegebenheiten und Kostenfragen ergeben.
Es schloss sich eine Podiumsdiskussion an, in der einige Punkte aus den Referaten, aber auch Fragen aus dem Fachpublikum erörtert wurden.
Am zweiten Tag der Fachtagung referierte RiAG a.D. Rudolph (Mitinitiator der „Cochemer Praxis“) über die Rolle der verschiedenen Professionen im vernetzten Arbeiten. Dabei betonte er, dass es letztlich für Netzwerkarbeit rechtliche Rahmenbedingungen braucht, die im FamFG nicht vorgesehen sind, und darüber hinaus eine Netzwerk- und Kooperationskompetenz, d.h. auch die Fähigkeit zu interdisziplinärer Zusammenarbeit. Dies müssten die verschiedenen Berufsgruppen bereits in der Ausbildung lernen, was bisher aber nur in geringem Maße erfolgt.
Im Anschluss waren sechs Fachforen angeboten, deren Ergebnisse im Abschlussplenum vorgestellt wurden.
Es wird eine Tagungsdokumentation geben, die über das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg zu erhalten sein wird (Website www.sfbb.berlin-brandenburg.de ).
Dorothea Hecht
BIG e.V.
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