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Kurzbericht über Teilnahme: Workshop Kindschaftsrechtliche Aspekte des FGG-Reformgesetzes, 25.10.2007 München
Veranstalter: Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK) am Deutschen Jugendinstitut (dji)
Zu dem Workshop waren ExpertInnen eingeladen, um in Arbeitsgruppen das geplante Reformgesetz aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten, insbesondere besonderen Bedarfen aus den Themenfeldern „häusliche Gewalt“, „sexueller Missbrauch“, „hochstreitige Elternschaft“ und „Rollenkonflikte der beteiligten Professionen“ nachzugehen.
In einem der Einführungsvorträge („Das neue Verfahrensrecht in Kindschaftssachen“) gab der zuständige Referent des Bundesministeriums der Justiz, Herr Ministerialrat Dr. Meyer-Seitz, einen Überblick über die Reforminhalte, insbesondere auch hinsichtlich der bereits im Gesetzgebungsverfahren erfolgten Änderungen. Dem folgte ein kontrovers gehaltener Vortrag des Vorstandsmitglieds der Deutschen Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung und –vernachlässigung (DGgKV), der Frau Rechtsanwältin Mareike Sander, die die Reform im Ganzen in Frage stellt. Im Einzelnen kritisierte sie die deutliche Orientierung des Gesetzesentwurfs an der Praxis des sog. Cochemer Modells und die Vorgaben für eine Verfahrensbeschleunigung, Zwangsberatung und einen Einigungszwang. Sie forderte eine gründliche und sachgerechte Bearbeitung, die in der Regel zeitintensiv ist, „Unterstützung statt Überredung“ und eine ausreichende personelle Ausstattung der Gerichte und Jugendämter.
In den Arbeitsgruppen wurden verschiedene Feststellungen und Forderungen zusammengetragen, u.a. dass
- bei häuslicher/sexueller Gewalt das Kindeswohl vor ein Einigungsgebot gehen muss;
- Besonderheiten bei häuslicher/sexueller Gewalt bereits im Gesetzestext verankert werden sollen und nicht erst in der Gesetzesbegründung;
- bei den Beschleunigungsgeboten dennoch auf eine ordentliche Protokollierung der Verhandlungen Wert gelegt werden muss, um sie den Verfahrensbeteiligten jederzeit transparent zu machen und für etwaige Rechtsmittel zu fixieren; schriftliche Stellungnahmen gleichfalls vorliegen müssen;
- Gewaltschutz nicht zugunsten der Kindschaftssachen zurückgedrängt wird aufgrund des Beschleunigungsgebots und personeller Kapazitäten;
- Verfahrensmaximen (Anhörung, Beweisregeln, Beteiligungsrechte, Verfahrenskostenhilfe, Sanktionsmittel) nicht zur Verkürzung der Rechte führen;
- Aus- und Fortbildung aller Professionen eine hohe Priorität genießen müssen.
Herr Dr. Meyer-Seitz kündigte an, einige dieser Anmerkungen zu prüfen.
Die Teilnehmenden dieses Workshops sind bestrebt, im weiteren fachlichen Austausch zu bleiben, den das IzKK befördern will.
s. auch: http://www.dji.de/dasdji/home/news_0711_2_workshop_izkk_bericht.pdf
Dorothea Hecht
Koordinatorin – BIG e.V., 06.12.07
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