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Stalking-Paragraph in Kraft getreten
Der Stalking-Paragraph (§ 238 StGB) ist am 31.03.2007 in Kraft getreten. Danach ist die strafrechtliche Verfolgung von Stalking, insbesondere der bisher strafrechtlich nicht fassbaren Handlungen, möglich. Die Entscheidung des Gesetzgebers, Stalking-Opfer besser zu schützen, wird ausdrücklich begrüßt und sollte konsequent umgesetzt werden. Es soll nicht versäumt werden, anzumerken, dass das Gesetz eingebettet sein muss in flankierende Maßnahmen wie Fortbildung für die RechtsanwenderInnen, Information und Beratung für Frauen, deren Begleitung im Strafprozess, Einrichtung und Aufrechterhaltung von Krisen- und Interventionsstellen sowie Täterprogrammen einschließlich Gefährderansprache und Risikoanalyse , Ernennung von Ansprechpersonen in den Polizeidienststellen und Gerichten sowie fortwährende gesellschaftliche Sensibilisierung.
Es bedarf der konsequenten Umsetzung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren, der Vermeidung des Täter-Opfer-Ausgleichs in engen Beziehungen, der bundesweiten Schaffung von Sonderdezernaten bei entsprechender Kennzeichnung der Akten, um durch das Zusammenführen der Verfahren den Handlungskomplex erkennen zu können.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und der Bundesratsdrucksache zu entnehmen.
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