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Berliner Rechtsanwältin Seyran Ates gibt ihre Zulassung als Rechtsanwältin zurück

(09/2006) Anfang September 2006 wurde bekannt, dass Seyran Ates ihre Tätigkeit als Anwältin beendet.
Hintergrund für diese Entscheidung waren – soweit wir dies der Presse entnehmen konnten - ständige Anfeindungen und Bedrohungen gegen die Rechtsanwältin, die sich insbesondere für von häuslicher Gewalt und Zwangsheirat betroffene Migrantinnen eingesetzt hat. Eine akute Situation gab es im Sommer dieses Jahres, als vor ihren Augen eine Mandantin von deren Ehemann niedergeschlagen wurde, der auch sie selbst angreifen wollte.
In der Presse wird nun u.a. diskutiert, ob besserer Schutz möglich gewesen wäre und unter welchen Voraussetzungen Personenschutz gewährt werden kann.
Die Entscheidung von Seyran Ates zeigt in jedem Fall, dass Gewalt an Frauen viele Facetten hat und ihre Bedrohung sowie berechtigten Bedenken noch stärker beachtet werden müssen, um Frauen wirkungsvoll zu schützen.
Wir bedauern den Schritt, den Seyran Ates gegangen ist, denn sie steht den Frauen als engagierte Rechtsanwältin nicht mehr zur Verfügung.

Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt
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Nachtrag
Der Tagesspiegel vom 12.9.2006: Der Berliner Anwaltverein teilt mit, dass Frau Ates ab Januar 2007 wieder ihre Arbeit als Rechtsanwältin aufnehmen wird. Die bundesweiten Proteste von PolitikerInnen, von engagierten JuristInnen, Frauenrechtlerinnen, vom türkischen Bund und der türkischen Gemeinde hätten dazu geführt, dass Seyran Ates aufgrund der überwältigenden Solidarität und der Tatsache, dass ihr Bedürfnis nach Schutz und Unterstützung endlich anerkannt wird, ihre Entscheidung revidiert hat. „Künftig wird die Juristin nicht mehr alleine, sondern in einer Sozietät arbeiten, wo ihr andere Anwälte in kritischen Situationen zur Seite stehen können.“ Ein erster wichtiger Schritt, dem weitere für die Sicherheit von Frau Ates und der Gewähr, dass sie ungehindert und angstfrei ihre wichtige Arbeit fortsetzen kann, folgen müssen.