BIG Koordinierung | Bei häuslicher Gewalt. Hilfe für Frauen und ihre Kinder

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Gewaltschutzgesetz contra Frauenhäuser?
– Argumente zur Schließung von Frauenhäusern sind nicht stichhaltig -

Leider bestätigt sich in der Schließung von Frauenhäusern bzw. im Abbau von Frauenhausplätzen die Befürchtung, dass vor allem die öffentliche Hand als Geldgeberin durch die Einrichtung von Interventionsstellen einen geringeren Bedarf an geschützten Frauenunterkünften annimmt, so dass sie deren Finanzierung reduziert.

Es sollte jedoch noch einmal betont werden, dass gerade durch das Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes und entsprechende flankierende Maßnahmen (polizeiliche Wegweisung, mobile Intervention, telefonische Beratung, pro-aktive Beratungsarbeit, Interventionsstellen u.a.) entsprechende Schutzunterkünfte weiterhin in ausreichender Anzahl vorhanden sein müssen.

Es hat sich gezeigt, dass allein durch die Existenz des neuen Gewaltschutzgesetzes Frauen gestärkt worden sind und aktiv werden, ihre Rechte durchzusetzen. Der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit ist es zu verdanken, dass andere Zielgruppen von Frauen erreicht werden konnten.

In Berlin ist der Bedarf an Frauenhausunterbringungen sogar gestiegen, weil die Frauen in der Regel die Wohnungszuweisung erst nach mündlicher Verhandlung erhalten, deren Termin durchschnittlich 14 Tage nach Antragstellung liegt. In der Zwischenzeit sind sie häufig auf Schutz durch Frauenhäuser angewiesen, da gerade die gegen den Täter eingeleiteten Maßnahmen zu dessen besonderer Aggressivität führen.

Leider sind auch immer mehr Fälle zu verzeichnen, in denen die Frauen sämtliche rechtliche Möglichkeiten ausloten und dennoch trotz Schutzanordnung massiv verfolgt und bedroht werden. Auch diesen bleibt in letzter Konsequenz oft nur noch die Flucht in ein Frauenhaus oder eine Zufluchtswohnung. Obwohl der Täter durch sein Verhalten die Bewegungsfreiheit der Frau erheblich einschränkt, wird sie selten durch freiheitsentziehende Maßnahmen gegen den Täter geschützt oder er dadurch sanktioniert.

Argumente für den Bedarf von Frauenhäusern neben Interventionsstellen:

  • es werden mehr und andere Frauen durch die neue Rechtslage erreicht,
  • zwischen Vorfall und gerichtlicher Entscheidung vergeht oftmals viel Zeit, in der die Frau sich schützen können muss,
  • bei hartnäckigen Tätern reicht das bestehende Instrumentarium zum Schutz von Frauen und Kindern nicht aus.

Wir unterstützen daher die Forderung nach dem Erhalt der Frauenhausplätze und Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl und nach Absicherung der Antigewaltarbeit!

Sie suchen einen kompetenten Ansprechpartner für psychische Probleme? -

Das Service-Telefon der Berliner Psychotherapeutenkammer hilft Ihnen weiter

Warum geht es mir so schlecht? Was hat mein Kind? Was läuft bei uns falsch? – Fragen, die sich jeder gelegentlich stellt. Auf Dauer jedoch können seelische Konflikte einen Menschen so stark belasten, dass sie krank machen. Hier kann die Psychotherapie eine entscheidende Hilfe sein - auch, um zu klären, inwieweit eine professionelle Behandlung vonnöten ist.

Doch fällt es vielen Menschen schwer, den ersten Schritt in Richtung Psychotherapie zu unternehmen. Es ist nicht einfach, sich einzugestehen, dass man mit einem Problem alleine nicht mehr zurechtkommt. Mit einem gebrochenen Arm geht man selbstverständlich zum Arzt, seelische Erschütterungen hingegen bleiben oft verborgen - aus Scham, Angst oder der Hoffnung, dass es schon wieder werden wird.

Um den Weg zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten zu erleichtern, hat die Berliner Psychotherapeutenkammer ein Service-Telefon eingerichtet, das ab August jeweils dienstags von 14 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 030/88 71 40 20 zu erreichen ist. Die Gesundheitsreferentin der Kammer informiert telefonisch über Psychotherapie und nennt geeignete Adressen für den nächsten Schritt, zum Beispiel eine Erziehungsberatungsstelle oder einen Psychotherapeuten mit speziellen Sprachkenntnissen.

Damit versucht die Psychotherapeutenkammer, Menschen in psychischer Not langes Herumtelefonieren zu ersparen und ihnen gleich im ersten Anlauf mit gezielten Informationen zur Seite zu stehen. Das könnte bedeuten, Adressen von niedergelassenen Psychotherapeuten in Wohnortnähe zu nennen, den Kontakt zu Krisen- oder Notdiensten herzustellen, über die Finanzierung einer Kinder- und Jugendpsychotherapie aufzuklären oder Anrufer zu ermutigen, die nächste Beratungsstelle aufzusuchen.

Es geht jedoch nicht darum, ausführlich zum eigentlichen Problem zu beraten. Genausowenig, wie ein Arzt Ferndiagnosen stellen kann, ist es möglich, psychische Störungen wie zum Beispiel Ängste, Süchte, Depressionen, Zwänge, Ess-Störungen, Sexualprobleme oder psychosomatische Beschwerden in wenigen Minuten oder gar telefonisch abzuklären. Die Diagnose und Therapie psychischer Störungen ist ausschließlich Sache qualifizierter Psychotherapeuten wie z.B. Diplompsychologen oder Diplompädagogen, die eine zusätzliche fünfjährige Therapieausbildung absolviert haben.

Sinnvoll ist es, sich beizeiten um professionelle Hilfe zu bemühen und nicht erst, wenn sich der psychische Konflikt oder die Situation in einer Partnerschaft oder Familie extrem zugespitzt hat. Also: Rufen Sie an, wenn Sie glauben, dass der Kontakt zu einem fachlich versierten Psychotherapeuten Ihnen oder einem Angehörigen helfen könnte!

Grundlage des neuen Service-Telefons sind kürzlich erhobene Daten der Berliner Psychotherapeutenkammer zu den aktuellen Psychotherapieangeboten sowohl in Berliner Beratungsstellen, Institutionen oder Kliniken als auch in psychotherapeutischen Praxen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die in Berlin tätigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Berlin. Für sie gelten eine eigene Berufsordnung und eine Fortbildungspflicht.