BIG Koordinierung | Bei häuslicher Gewalt. Hilfe für Frauen und ihre Kinder

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Recht würde helfen – Institut für Opferschutz im Strafverfahren

Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten sind durch das Geschehene oft traumatisiert und schwer belastet. Es kostet sie einen enormen Kraftaufwand ein Strafverfahren durchzustehen.

Im Gegensatz zur Bewältigung der eigenen Aussagen betroffener Kinder und Jugendlicher wird dem Urteil eine höhere Bedeutung beigemessen als dem zeugenschonenden Umgang aller Verfahrensbeteiligten mit den Verletzten.

Selbst unverstandenes Prozessgeschehen kann von nichtjuristischen Berufsgruppenangehörigen nur in Ausnahmefällen zeugengerecht vermittelt und aufgearbeitet werden und führt in letzter Konsequenz nicht selten zu Projektionen der Begleitperson auf die Zeugin oder den Zeugen und damit zu einer ungewollten Mehrbelastung für die Betroffenen bis hin zu unreflektierten Suggestionseinflüssen, die den Verfahrensablauf gefährden können und einer Sekundärtraumatisierung ebenso Vorschub leisten wie ein unsensibles Vorgehen bei Befragungen und Rechtsanwendungsentscheidungen durch Angehörige der Strafverfolgungsbehörden.

Um die Situation der Opfer im Strafverfahren zu verbessern und dem jüngsten Opferrechtsreformgesetz, das in Kürze verabschiedet werden wird, Rechnung zu tragen, haben sich Expertinnen und Experten aus dem ganzen Bundesgebiet von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, forensischer Psychologie, Rechtsanwaltschaft und Sozialpädagogik zusammen gefunden und das interdisziplinär arbeitende Institut „RECHT WÜRDE HELFEN – Institut für Opferschutz im Strafverfahren“ gegründet. Nachdem sie bereits im September 2002 gemeinsam ein Lehrbuch zu dieser Thematik veröffentlicht haben, wollen sie nun ehrenamtlich noch einen Schritt weiter gehen.

Der Name des vergangenen Freitag in der Villa Fohrde bei Brandenburg gegründeten Instituts ist nicht zufällig. Er steht für den Versuch, Recht und Würde von Verletzten und Hilfe für Verletzte im Rahmen institutionellen und interdisziplinären Handelns in Strafverfahren wegen eines (sexuellen) Gewaltdeliktes zusammen zu führen und zunehmend zu dem zu kommen, was sich die Opfer zu recht von einem Strafverfahren versprechen: die Wahrnehmung und Würdigung der an ihnen verübten Straftaten samt ihrer Folgen und ein Minimum an Genugtuung.

Ein Ziel des Instituts ist es, im Bundesgebiet eine einheitliche fachübergreifende Sozialpädagogische Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten einzuführen. Dadurch könnten erstmalig qualifizierte Standards gewährleistet werden.

Presseerklärung vom 27. Juni 2004

Friesa Fastie

Vertreterinnen und Vertreter des Instituts

Hans-Alfred Blumenstein , Vorsitzender Richter am OLG a.D., Stuttgart

Friesa Fastie , Dipl. Sozialpädagogin, Berlin

Ines Karl , Staatsanwältin, Berlin

Milly Stanislawski , forensische Psychologin/ Gutachterin, Saarbrücken