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"Probleme bei der Strafverfolgung von Gewalt in der Familie" 

Buchbesprechung von Juliane Streib, LL.M. (UCLA)

"Probleme bei der Strafverfolgung von Gewalt in der Familie" – so der Titel von Band 24 der Linzer Schriften zur Frauenforschung, herausgegeben von Professorin Ursula Floßmann – vereint die Vorträge und Diskussionsbeiträge einer gleichlautenden Tagung, die im Januar 2003 an der Universität Linz stattfand.

Der Schwerpunkt der Veranstaltung, wie aus dem Untertitel zu sehen, lag auf dem "Empowerment der Opfer durch Sanktionssystem und Verfahrensrecht". Der im Juli 2003 erschienene Tagungsbericht enthält Beiträge aus den unterschiedlichen Bereichen des Arbeitsalltags mit häuslicher Gewalt.

Professorin Petra Velten gibt in ihren Beiträgen "Probleme der Strafverfolgung in den Fällen von Partnergewalt im österreichischen Straf- und Strafprozessrecht" sowie "Die Renaissance des Opfers im Strafverfahren" einen Überblick über den wissenschaftlichen Stand der Forschung.

In ihrem ersten Beitrag setzt sie sich mit den Interessen der Opfer von Straftaten auseinander und nimmt dazu Stellung, inwieweit diese Interessen vom Strafrecht überhaupt anerkannt und berücksichtigt werden. In fundierter und nachvollziehbarer Weise legt sie dar, warum sich das Strafverfahren stärker darauf konzentrieren sollte, das Sicherheits-, Genugtuungs- und Rehabilitationsinteresse der Opfer zu realisieren. Es wird deutlich, wie die Psychodynamik der Gewaltbeziehung funktioniert, und warum Frauen, die Opfer von Gewalttaten im sozialen Nahbereich geworden sind, aus Sicht der Staatsanwaltschaft oft nicht kooperieren "wollen". Das Strafverfahren stelle in seiner aktuellen Ausgestaltung immer noch eine große Belastung für die Geschädigten dar.

Ausgehend vom EU-Rahmenbeschluss über die Stellung des Opfers im Strafverfahren schlägt sie Reformen für das österreichische Strafverfahrensrecht vor, die es ermöglichen sollen, die Mitwirkung der Opfer am Verfahren zu fördern.

In ihrem zweiten Beitrag gibt Velten einen historischen Überblick über die Stellung des Opfers im Strafverfahren und bezieht auch Erkenntnisse aus der Viktimologie ein. Ihr Fazit: Die spezifischen Opferinteressen gebe es nicht. Klischees über Opfer als von unkontrollierten Rachegefühlen getragenen und irrational handelnden Personen seien durch wissenschaftliche Forschung widerlegt worden. Diese Erkenntnisse seien aber noch nicht ausreichend in das Strafrecht eingeflossen.

"Spannungsfeld Strafverfolgung und Opferschutz" lautet der Beitrag von Maria Schwarz-Schlöglmann, die als Repräsentantin der praktischen Arbeit mit Opfern aus Sicht der Interventionsstelle darüber berichtet, welche rechtlichen Veränderungen es in den letzten Jahren im Bereich der häuslichen Gewalt gegeben hat und wie sich diese auf die Arbeit der Interventionsstelle auswirken.

Das in Österreich bereits 1997 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz habe die Opfer – über 90 % Frauen und Kinder – bestärkt und die Täter erfahren lassen, dass der Staat Gewalt in der Familie ächte. Den Interventionsstellen komme bei der Durchsetzung des Gewaltschutzgesetzes eine entscheidende Funktion zu: Nach einem Auftragsvertrag mit zwei Bundesministerien (Inneres und Gesundheit) als Geldgebern informieren diese Stellen nicht nur über das Strafverfahren, sondern begleiten auch die Opfer zur Anzeigenerstattung und unterstützen sie im Strafverfahren. Diese Prozessbegleitung erfolgt sowohl psychosozial als auch juristisch. Dass eine solche Begleitung notwendig sei, hätten vor allem Beraterinnen in Unterstützungseinrichtungen erkannt. Nachdem Standards für diese Prozessbegleitung ausgearbeitet worden seien, habe diese eine erhebliche Professionalisierung erfahren.

Weiter nimmt Schlöglmann Stellung zum Stalking-Problem, das im österreichischen Gesetz nicht unter Strafe gestellt ist. Anhand des EU-Rahmenbeschlusses stellt sie eine Liste von Maßnahmen auf, die geändert werden müssten, um die Stellung des Opfers zu verbessern.

Schließlich behandelt sie eingehend den Bereich der Diversion. Dies sind zum Strafverfahren alternative Maßnahmen wie Geldbußen, gemeinnützige Arbeit, Probezeit mit oder ohne Bewährung und Pflichtübernahmen sowie der außergerichtliche Tatausgleich. Wiederum aus Sicht der Unterstützungseinrichtung schildert sie Vor- und Nachteile der Diversion und nimmt insbesondere zum außergerichtlichen Tatausgleich kritisch Stellung. Dessen Anwendung könne gerade der Forderung entgegenwirken, das Strafrecht bei Gewaltdelikten gegen Frauen zu mobilisieren und die Situation von häuslicher Gewalt öffentlich zu problematisieren und zu politisieren.

Die Beiträge aus Sicht der Staatsanwaltschaft: "Reaktionsmöglichkeiten der Justiz auf Gewalt im familiären Umfeld" von Brigitte Loderbauer und der Legislative: "Gewaltschutz und Empowerment – Der Beitrag der Justiz" von Roland Miklau geben einen Überblick über den Ablauf des Strafverfahrens und den Alltag der Staatsanwaltschaft (Loderbauer) und die rechtliche Entwicklung im Strafrecht sowie eine geplante Novelle des Gewaltschutzgesetzes und der Strafprozessordnung (Miklau).

Die Beiträge erschöpfen sich jeweils darin, die Bedeutung der Aussage der Geschädigten hervorzuheben und zu betonen, dass der Opferschutz in den letzten Jahren Einzug in das Strafverfahren gehalten habe und den Geschädigten nun ermögliche, sich in das Verfahren einzubringen (Loderbauer) bzw. die Stellung des Strafverfahrens im Hinblick auf Schutz und Sicherheit nicht zu hoch zu bewerten und den außergerichtlichen Tatausgleich als durchaus sinnvolle Alternative zum Strafverfahren darzustellen.

Fazit: Lesenswerte Beiträge, in denen die wissenschaftliche Seite und die praktische Arbeit zu häuslicher Gewalt wiedergeben sind, werden durch Beiträge von staatsanwaltschaftlicher und legislativer Seite ergänzt. Die Erkenntnisse sind – abgesehen von den zum Teil anders ausgestalteten Rechtsvorschriften – ohne weiteres auf die Situation in Deutschland übertragbar.

22.6.04

Juliane Streib, LL.M. (UCLA)